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KAUF AUF RECHNUNG

Teilnahmebedingungen Nike Play Arena powered by INTERSPORT, engelhorn & Nike 

1. Veranstalter 

INTERSPORT Deutschland eG  

Wannenäckerstr. 50  

74078 Heilbronn  

Verantwortliche(r): Marcel Müller 

Telefon: 07131 / 288 - 4442 

Mail: marcel.mueller@intersport.de 

2. Anmeldung und Vertragsabschluss 

An dem Angebot Nike Play Arena können Mädchen und Jungen im Alter von 6-10 Jahren teilnehmen. Die Anmeldung kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Dieser bestätigt mit dem Absenden des Anmeldeformulars die Richtigkeit der angegebenen Daten.  

3. Rücktritt durch den Veranstalter 

Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung nicht eine Mindestteilnehmerzahl von 20 erreicht ist, ferner in Fällen von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, etc.  

4. Leistungsumfang 

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort. 

Die Schuhe, die die Teilnehmer erhalten, dürfen nur während dieser Veranstaltung verwendet werden. Sie sind verpflichtet, die geliehenen Schuhe nach der Veranstaltung zurückzugeben. Wenn die Schuhe nicht zurückgegeben werden, wird Ihnen der volle Kaufbetrag persönlich in Rechnung gestellt. 

5. Krankheiten und Verletzungen 

Der/die Erziehungsberechtigte bestätigt mit der Anmeldung, dass das/die Kind/er an keiner meldepflichtigen Krankheit leidet/leiden. Sollte vor der Veranstaltung eine Änderung eintreten, verpflichtet er/sie sich, die Verantwortlichen darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht bei gesundheitlichen Problemen, wie z.B.: Diäten, Medikamenteneinnahme, Hitzeempfindlichkeit, Bewegungseinschränkungen, chronischen Erkrankungen. 

Der/die Erziehungsberechtigte gestattet, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf. Gemeint sind hierbei z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion, Wundsalbe, Insektenstiche, Brandsalbe. Bei größeren Verletzungen wird ein Arzt hinzugezogen. Sollte kein Erziehungsberechtigter telefonisch erreichbar sein, dürfen vom Arzt erforderliche ärztliche Erstmaßnahmen ohne die Zustimmung des Erziehungsberechtigten durchgeführt werden.  

6. Haftung  

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch die Teilnahme entstehen. Der Veranstalter haftet auch nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum. 

Ist der Veranstalter trotz der Bestimmungen der aufgeführten Bestimmungen für einen vom Teilnehmer erlittenen Schaden haftbar zu machen, so beschränkt sich die Verpflichtung des Veranstalters zur Entschädigung für diesen Schaden auf höchstens den Betrag, der vom Versicherer des Veranstalters für diesen Schaden ausgezahlt wird. 

Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Schadensrisiko versichert sein, dass er oder ein überlebender Angehöriger infolge seines Todes, seiner Verletzung oder seiner durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursachten Krankheit erleiden könnte. 

Der/ die Erziehungsberechtigte des Teilnehmers stellt den Veranstalter von allen Schäden frei, die Dritten durch eine Handlung oder Unterlassung entstehen, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung zuzuschreiben ist. Der Teilnehmer muss gegen das Risiko der Haftung für solche Schäden ausreichend versichert sein. 

8. Ausschluss 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmern, die Anweisungen des Veranstalters, der Betreuer oder Trainer nicht befolgen, sich oder andere gefährden und/oder grob gegen die Verhaltensregeln verstoßen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.   

9. Einverständniserklärung Bild- und Filmrechte 

Mit der Anmeldung erteilt der/die Erziehungsberechtigte gemäß §22KUG die Einwilligung, dass im Rahmen der Veranstaltung „Nike Play Arena“ INTERSPORT & Nike durch den Veranstalter oder von ihm autorisierten Dritten Lichtbilder und Videoaufnahmen von dem Teilnehmer angefertigt werden dürfen. Außerdem willigt er/sie ein, dass diese auf digitalen Medien gespeichert, vervielfältigt und zu Werbezwecken verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter ist berechtigt, das Material an Dritte jederzeit unbeschränkt zur Verfügung zu stellen. Die Verwertung des Materials ist für sämtliche Medien, wie z.B.: Fernsehen, Hörfunk, Kino, Internet, Print gestattet. Der/die Erziehungsberechtigte bestätigt mit der verbindlichen Anmeldung ferner, dass er/sie auf eine Vergütung der Leistung/ Rechte verzichtet.  

10. Datenschutz 

Es werden alle Mailadressen und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten erfasst und als Kontaktmöglichkeit gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende der Veranstaltung gelöscht. Es werden keine Daten an Dritte weitergeben. Allgemeine Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.intersport.de/datenschutz/ 

11. Salvatorische Klausel  

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahekommt. 

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