Betriebsvorschriften
Sicherheitsvorschrift für Fremdfirmen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
Die Sicherheitsvorschrift für Fremdfirmen im Hause Intersport Deutschland eG Heilbronn dienen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer und unserer Mitarbeiter sowie dem Umweltschutz. Die nachfolgenden Punkte sind im Interesse Ihrer und unserer Mitarbeiter unbedingt einzuhalten.
1 Grundsatz
Alle einschlägigen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Regelwerke und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, einschließlich der für die Intersport Deutschland eG geltenden internen Regelungen, müssen von Ihnen und Ihren Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrages beachtet werden.
2 Anmeldung / Auftragsbeginn / Einweisung
Vor Arbeitsaufnahme des jeweiligen Auftrags hat sich der AN bei der zuständigen Kontaktperson vor Ort zu melden (FM -Team 07131-288 423; oder Anmeldung am INTERSPORT Empfang). Der AN bekommt vor Aufnahme der Tätigkeit einen Ausweis/Zugangskarte ausgehändigt, die nach Abschluss der Arbeiten wieder zurückzugeben ist. Des Weiteren erhält der AN eine Unterweisung über die Örtlichkeiten, die Anweisungen, Regelungen der Intersport Deutschland eG, die Verhaltensweisen der Liegenschaft sowie über mögliche Gefährdungen und Belastungen in Ihrem Arbeitsbereich.
3 Allgemeine Verpflichtungen
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Weisen Sie uns auf eventuelle Störungen oder Änderungen des Betriebsablaufes hin. Melden Sie uns alle Störungen und Unregelmäßigkeiten, die während der Ausführung Ihres Auftrages auftreten.
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Koordinieren Sie die täglichen Arbeiten mit der Kontaktperson vor Ort unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten.
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Die von Ihnen eingesetzten Arbeitsmittel entsprechen den anerkannten Regeln der Technik und den anwendbaren Unfallverhütungsvorschriften bzw. Europäischen Sicherheitsvorschriften. Alle elektrischen Geräte müssen DGUV 3 geprüft sein.
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Alle Geräte sind beim Verlassen des Arbeitsplatzes unter Verschluss zu bringen oder anderweitig zu sichern, so dass keine Gefahren für Personen oder Sachgegenstände von ihnen ausgehen.
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Mitarbeiter, die kraftbetriebene Flurförderfahrzeuge, Krane oder Hubarbeitsbühnen bedienen, sowie Gerüste erstellen, müssen im Besitz einer gültigen schriftlichen Erlaubnis sein und diese während ihrer Tätigkeit jederzeit vorzeigen können.
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Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter unbedingt die notwendige persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrillen, Schutzschuhe, Schutzhelme usw.) tragen, nicht infolge von Alkoholgenuss oder anderer berauschender Mittel sich oder andere bei ihrer Arbeit gefährden. Mitarbeiter, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Alkoholeinfluss stehen, werden dauerhaft vom Kundengelände verwiesen. Informationen von der Intersport Deutschland eG werden von Ihren Mitarbeitern vertraulich behandelt und dürfen nur mit unserer Genehmigung an Dritte weitergegeben werden.
4 Innerbetriebliche Sicherheitsbestimmungen
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Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Anlagen (incl. Kommunikationseinrichtungen) unseres Unternehmens dürfen ohne unsere Erlaubnis nicht benutzt werden.
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Materiallager und Materialstapel sind so anzulegen, dass sie die Arbeitssicherheit, den Produktionsablauf, den Transport und Verkehrsfluss nicht gefährden.
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Ausschachtungen, Gräben, offenstehende Kanäle, Bodenöffnungen usw. sind umlaufend ausreichend zu sichern (Absperren oder vollflächig, nicht verschiebbar, durchtrittsicher abzudecken).
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Beachten Sie das Rauchverbot. Raucherräume sind ausgewiesen.
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Das Betreten der nicht zu Ihrem Einsatzbereich gehörenden Betriebsteile/ ‚Bereiche ist im Interesse der eigenen Sicherheit verboten. Ausnahmsweise dürfen andere Betriebsteile nach Absprache mit der zuständigen Kontaktperson vor Ort betreten werden, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist.
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Gebots-, Verbots- und Warnschilder müssen beachtet werden. Sie dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
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Die gekennzeichneten Rettungswege und Notausgänge sind jederzeit in voller Breite frei zu halten. Markierungen dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Sie dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, mit Material, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen verstellt werden.
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Feuerlöscheinrichtungen wie Hydranten, Ringleitungen und entsprechende Hinweisschilder dürfen nicht verdeckt, zugestellt oder anderweitig unbenutzbar gemacht werden.
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Bei Alarmierungen (incl. Räumungsübungen) sind die Gebäude sofort zu verlassen und die dabei ergehenden Anweisungen zu befolgen. Die Vollzähligkeit muss beim Einsatzleiter gemeldet werden.
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Bei gleichzeitigem Einsatz verschiedener Unternehmen ist der Koordinierung der Arbeiten durch die Kontaktperson vor Ort unbedingt Folge zu leisten.
5 Gefährliche Arbeiten
Gefährliche Arbeiten sind gesondert anzuzeigen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Kontaktperson vor Ort. Hierzu gehören insbesondere:
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Arbeiten mit Feuer (Schweißen, Schneiden, Brennen) und brennbaren Flüssigkeiten,
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Arbeiten in Behältern und engen sowie in unübersichtlichen Räumen,
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Arbeiten an Feuerlösch-, Melde- und Warnanlagen,
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Arbeiten an oder in der Nähe elektrischer Anlagen sowie in strahlen-, brand- und explosionsgefährdeten Bereichen.
Für diese Arbeiten ist generell ein Freigabeschein auszustellen.
6 Verwendung von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen
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Die Verwendung von Gefahrstoffen ist unbedingt zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, ist dies dem der Kontaktperson vor Ort anzuzeigen, der dann mit Ihnen die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegt und die Freigabe erstellt. Auf Anforderung sind uns ein Registerblatt, das Sicherheitsdatenblatt und der Unterweisungsnachweis vorzulegen.
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Sie verpflichten sich zur Einhaltung der Forderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und aller einschlägigen Umweltgesetze und Bestimmungen. Für Tätigkeiten mit wassergefährdenden Stoffen ist eine Fachbetriebsanerkennung nach WHG erforderlich. Sie erklären sich dazu bereit, alle Anerkennungszertifikate und Folgezertifikate unaufgefordert vorzulegen.
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Mit Wirksamwerden der Chemikalienverbotsverordnung und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung haben Sie zu gewährleisten, dass sämtliche Stoffe, deren Anwendung laut der o. g. Verordnungen verboten sind, nicht zum Einsatz kommen. Sie haben die Einhaltung des Anwendungsverbotes bzw. der -beschränkung auch für ihre Erfüllungsgehilfen sowie alle von ihnen beauftragten Unternehmen zu gewährleisten.
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Gemäß Chemikalien- Klimaschutzverordnung dürfen bestimmte Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierenden Treibhausgasen ausschließlich von Personen mit gültiger Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Sie gewährleisten hiermit eine Einhaltung aller aus dieser Verordnung resultierenden Verpflichtungen. Auf Verlangen ist die gültige Sachkundebescheinigung des AN dem Objektleiter vorzulegen.
7 Lärm, Staub, Geruch
Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Geruch sind durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, ist es rechtzeitig mit der Kontaktperson vor Ort abzustimmen.
8 Abfallentsorgung
Für die Entsorgung der bei Ihrer Arbeit anfallenden Abfälle sind Sie selbst verantwortlich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dabei sind die für die Region geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die kommunalen Satzungen zu beachten. Die Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle sind auf Verlangen dem Objektleiter vorzulegen.
9 Kontrollen, Zuwiderhandlungen
Befolgen Sie unbedingt die Anforderungen und Weisungen des Objektleiters bzw. der Kontaktperson vor Ort, sowie unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei Sicherheitsverstößen ist der Objektleiter, bzw. die Kontaktperson vor Ort berechtigt
die Einstellung der Arbeiten bis zur Behebung des Mangels anzuordnen, zuwiderhandelnde Mitarbeiter von der weiteren Tätigkeit auszuschließen, zu verlangen, dass unsichere Arbeitsmittel sofort vom Objektgelände entfernt werden.
10 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
Melden Sie alle Arbeitsunfälle Ihrer Mitarbeiter mit medizinischer Behandlung oder Ausfallzeiten ≥ 1 Arbeitstag dem Objektleiter. Unabhängig davon sind sie verpflichtet, bei einem Arbeitsunfall die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen.
11 Nutzung der Kantine
In Abstimmung mit der zuständigen Kontaktperson ist die Nutzung der Kantine möglich. Für die Bezahlung der Getränke und Speisen ist eine Gastkarte erforderlich. Diese kann gegen Pfand ausgegeben werden.