Teilnahmebedingungen INTERSPORT Urban Trail Run
Stand 03.07.2025
Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter hinsichtlich des Wettbewerbs INTERSPORT Urban Trail Run im Olympiapark München. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb werden nachstehende Teilnahmebedingungen in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter rechtzeitig bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1. Veranstalter des INTERSPORT Urban Trail Run ist die INTERSPORT Deutschland eG, Wannenäckerstr. 50, 74078 Heilbronn („Veranstalter“).
1.2. Diese Teilnahmebedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern des Wettbewerbs. Abweichende Bedingungen der Teilnehmer finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
2. Leistungen des Veranstalters
2.1. Der Veranstalter wird am 12. September 2025 den INTERSPORT Urban Trail Run im Olympiapark München organisieren. Dort besteht die Möglichkeit, eine ausgeschilderte Runde von 5 km einmal oder zweimal zu laufen. Für Kinder bis 12 Jahren wird eine 2 km lange Strecke angeboten.
2.2. Ferner beinhaltet die Veranstaltung folgende Leistungen:
- Starterpaket mit Goodies der Partner
- Medaille
- Zwischenverpflegung bei 10 km-Lauf
- Zielverpflegung
- Ausgeschilderte, beleuchtete und abgesicherte Strecken
- Startnummer und Online-Urkunde
- Sanitäre Anlagen (Toiletten, Umkleidekabine)
- Notfallversorgung durch Sanitäter
2.3. Eine Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt über das online bereitgestellte Anmeldeformular unter www.results.time-motion.de/intersporturbantrailrun bis zum 12.09.2025. Ein Vertrag über die Teilnahme am Wettbewerb des INTERSPORT Urban Trail Run kommt jedoch erst mit der ausdrücklichen Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Die TimeMotion Timing + Event GmbH tritt als Vertreter des Veranstalters auf und ist hierbei zur verbindlichen Entgegennahme und Abgabe sämtlicher im Zusammenhang mit der Anmeldung stehender Erklärungen bevollmächtigt.
*Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
3. Teilnahme
3.1. Jeder Teilnehmer kann sich vom 30.05.2025 bis zum 12.09.2025 einmal zum Wettbewerb anmelden und hat dabei wahre und vollständige Informationen anzugeben und diese bei Bedarf zu aktualisieren. Nachmeldungen sind nicht möglich.
3.2. Eine Startberechtigung für den INTERSPORT Urban Trail Run erhält jeder, der den Teilnahmebetrag fristgerecht bis zum 12.09.2025 entrichtet hat und der zum Vertragsabschluss mindestens 18 Jahre alt ist.
3.3. Teilnehmer unter 18 Jahre benötigen eine Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen. Diese muss in der Anmeldemaske hochgeladen werden.
3.4. Die Teilnahme am INTERSPORT Urban Trail Run – Kids Run ist bis zum Alter von 12 Jahren möglich. Hierzu ist die Anmeldung über die erziehungsberechtigten Personen erforderlich.
3.5. Mit der Anmeldung am INTERSPORT Urban Trail Run erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Bestehen begründete Zweifel an der Gesundheit des Teilnehmers, kann der Veranstalter den Teilnehmer vom Wettbewerb ausschließen.
3.6. Aus Gründen der Sicherheit ist das Mitführen von Babyjoggern, Hunden oder vergleichbaren Gegenständen – bspw. Kinderwagen, Bollerwagen, Tretrollern, Drohnen oder großen Taschen und Rucksäcken – während des Wettbewerbs untersagt.
3.7. Die Mitnahme oder Nutzung von sonstigen Gegenständen, die nach Art, Beschaffenheit oder Einsatz geeignet sind, die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden oder von Zuschauerinnen und Zuschauern zu gefährden, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Eine Teilnahme mit derartigen Gegenständen ohne entsprechende Genehmigung ist unzulässig. Ebenfalls dürfen die Teilnehmer nicht von Begleitpersonen, insbesondere auf Fahrrädern, begleitet werden.
3.8. Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder Angabe falscher Daten kann die Teilnahme verweigert werden.
4. Startunterlagenausgabe
4.1. Die Startunterlagen müssen persönlich im Rahmen der Veranstaltung in Empfang genommen werden. Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Empfang oder Zusendung.
4.2. Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt nur gegen Vorzeigen der Anmeldebestätigung und/oder eines Personalausweises vor Ort.
4.3. Die Startunterlagen können auch von Dritten mit einer schriftlichen Vollmacht, der Anmeldebestätigung und einer Fotokopie eines gültigen Ausweises des Teilnehmers abgeholt werden.
4.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Startunterlagen direkt nach dem Erhalt auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Reklamationen, die später eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
5. Anmeldegebühr
5.1. Für die Teilnahme am Wettbewerb fallen folgende Teilnahmegebühren an:
Zeitraum | Kids (bis 12 Jahre) | 5 km Lauf | 10 km Lauf |
---|---|---|---|
bis 15.07.2025 | 7 € | 30 € | 35 € |
bis 24.08.2025 | 7 € | 35 € | 40 € |
bis 07.09.2025 | 7 € | 40 € | 45 € |
5.2. Zahlungen können ausschließlich über die auf der Website angebotenen Zahlweisen erfolgen. Der Veranstalter beauftragt die TimeMotion Timing + Event GmbH mit der Abwicklung und dem Einzug der Anmeldegebühren. Die Zahlung des Teilnehmers an die TimeMotion Timing + Event GmbH wirkt schuldbefreiend gegenüber dem Veranstalter.
6. Nichtantritt
6.1. Die Teilnahme am INTERSPORT Urban Trail Run ist ein höchstpersönliches Recht und grundsätzlich nicht übertragbar. Ausgenommen sind Distanzummeldungen bzw. eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person.
6.2. Distanzummeldungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Distanzummeldung muss online oder schriftlich erfolgen und bedarf der Bestätigung des Veranstalters.
- Bei einer Ummeldung auf eine Strecke mit geringerer Startgebühr als die ursprüngliche Anmeldegebühr besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Differenzbetrags.
6.3. Tritt ein Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Anmeldegebühr. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Gleiches gilt bei einem Ausschluss vom Wettbewerb.
6.4. Der Veranstalter ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Bei Absage durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Aufwendungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Haftungsbegrenzung ist aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften – insbesondere im Hinblick auf Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – unzulässig (Ziffer 10).
6.5. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen an der Durchführung vorzunehmen, die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen oder die Startrechte zu entziehen, wenn dies aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren in diesen Fällen, auch wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat und abgebrochen werden muss.
7. Sicherheitsmaßnahmen/Weisungen des Veranstalters
7.1. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
7.2. Die Teilnehmer verpflichten sich, sich während der gesamten Veranstaltung respektvoll und im Sinne des Gemeinschaftswohls zu verhalten.
Insbesondere ist untersagt:
- der Missbrauch von Alkohol oder Drogen,
- diskriminierendes oder belästigendes Verhalten.
Verstöße können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Eine Rückerstattung der Selbstbeteiligungskosten findet in diesem Fall nicht statt.
8. Nutzungsrechte/persönlichkeitsrechtliche Einwilligung
8.1. Der Teilnehmer willigt ein, dass von ihm im Rahmen des INTERSPORT Urban Trail Run Aufnahmen (z. B. Bilder/Fotografien, Videos oder andere Medien) gefertigt werden und diese inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt seitens Veranstalters genutzt werden dürfen.
8.2. Mit der Einwilligung darf der Veranstalter und seine gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen alle Fotos und Videos nutzen – egal ob für Werbung, Berichte oder andere Zwecke. Die Aufnahmen dürfen auf allen bekannten und zukünftigen Medien gezeigt werden, z. B. im Internet, Fernsehen, Radio und auch in Printmedien wie Zeitungen und Broschüren. Das gilt sowohl für digitale als auch für analoge Nutzung. INTERSPORT Deutschland eG darf diese Rechte auch an andere Partnerunternehmen übertragen, welche die Bilder und Videos ausschließlich in Verbindung mit dem Urban Trail Run nutzen dürfen.
8.3. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Teilnehmers bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung).
8.4. Sämtliche Rechte am Wettbewerb, einschließlich aller urheberrechtlichen, markenrechtlichen sowie sonstigen immateriellen Schutzrechte, liegen ausschließlich beim Veranstalter oder dessen Lizenzgebern.
8.5. Teilnehmern ist es untersagt, ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Veranstalters, den Wettbewerb oder den Veranstalter in irgendeiner Weise zu kommerziellen Zwecken zu nutzen oder eine Verbindung zu diesen herzustellen, insbesondere durch Verwendung geschützter Kennzeichen, Inhalte oder sonstiger geistiger Eigentumsrechte des Veranstalters oder seiner Lizenzgeber.
9. Datenschutz
9.1. Der Veranstalter erhebt und verwendet die von den Teilnehmern mitgeteilten Daten gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um die Veranstaltung durchzuführen und zu organisieren.
9.2. Name, Vorname, Nationalität, Ergebnisfotos, Altersklasse, ggf. Verein und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers werden zur Darstellung von Ergebnislisten verarbeitet. Die Ergebnislisten werden nach dem Wettbewerb unter einer noch bekannt zu gebenden Internetadresse online gestellt und sind für jeden zugänglich.
9.3. Die für die Teilnahme notwendigen Daten werden gespeichert und für die Teilnahme im erforderlichen Umfang an vom Veranstalter beauftragte Dienstleister weitergegeben.
9.4. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind unseren Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
10. Haftungsausschluss
10.1. Die Teilnahme am Wettbewerb des INTERSPORT Urban Trail Run erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden, mit Ausnahme der in Ziffer 10.2 genannten, übernommen. Dies gilt auch für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände.
10.2. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3. Die sich aus Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
10.4. Der Veranstalter hat eine gesetzliche Haftpflicht im Rahmen einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
11. Schlussbestimmung
11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist Heilbronn, soweit gesetzlich zulässig.
11.3. Sollte eine Regelung dieser Teilnahmebedingungen teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen der Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.